[ von bessawissa am 2007-09-13 13:57:35 ]
Einspruch.
Hinterlassene ist nicht gleich Hinterbliebene. Da ich es liebe, ohne Netz, also ohne google und Co zu schreiben, kann ich auch falsch liegen, aber von meinem Sprachverständnis her ist das nicht dasselbe.
Hinterlassen hat was mit Vermögen, mit Erwerbsfähigkeit zu tun. Daher gibt es eine Hinterlassenschaft. Daher hinterläßt ein 24jähriger Vater, der bei einem Autounfall stirbt, eine Ehefrau und zwei (kleine) Kinder. Wenn ein 80jähriger, dem seine vier Kinder schon 12 Enkerln "besorgt" haben, stirbt, dann hinterläßt der keine vier Kinder, weil die in der Regel inzwischen für sich (und ihre Familien) selber sorgen. Zumindest wäre das genauso originell, wie der Zusatz, daß gute alte Mann schon längere Zeit Vollwaise war. Also sind Hinterbliebene nicht automatisch auch Hinterlassene.